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COVID-19-Impfzentrum

für Stadt und Landkreis Coburg

Ab dem 29. Dezember 2020 steht für das Impfzentrum Coburg Stadt und Land Impfstoff zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt werden Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und Einrichtungen, durch zwei mobile Impfteams vor Ort geimpft.

Termine werden in Abhängigkeit vom Eintreffen der Impfstoffmengen vergeben. Eine Impfregistrierung kann telefonisch oder online über das zentrale System des Freistaates erfolgen.

Anmeldung

Bevor Sie sich im COVID-19-Impfzentrum impfen lassen können, ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Online-Impfregistrierung

Telefonische Anmeldung:
09561/733-4730

Aktuelles

AstraZeneca-Impfangebot für über 60-Jährige

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Registrierung für einen Impftermin nun auch online möglich

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SÜC erweitert Stadtbusangebot zum Impfzentrum in Ahorn-Witzmannsberg

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Antworten auf häufige Fragen

Wie mache ich einen Termin?

Die Terminvereinbarung nur telefonisch unter 09561/7334730 oder über das zentrale Online-Registrierungssystem möglich. Die Hotline ist von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

Kann ich mich für einen Termin im Impfzentrum/zur Impfung auch online anmelden?

Ja, die Impfung ist zwar nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die Impfung können Sie sich aber auch bequem online registrieren. Sobald Sie an der Reihe sind und ein Termin für Sie in Frage käme, wird dann erneut Kontakt mit Ihnen aufgenommen.

Bitte nutzen Sie hierfür das zentrale Online-Registrierungssystem des Freistaates. Besteht keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist selbstverständlich auch weiterhin eine direkte telefonische Anmeldung bei dem für Sie zuständigen Impfzentrum möglich.

Das Online-Registrierungssystem besteht aus den beiden Stufen ‚Anmeldung‘ und ‚Terminvergabe‘. Zunächst melden Sie sich über das Online-Registrierungssystem unter Angabe Ihrer für die Priorisierung notwendigen Daten, wie beispielsweise Alter und Berufsgruppe, zur Impfung an. Nachfolgend werden die registrierten Personen mit der aktuell höchsten Priorität entsprechend der Coronaimpfverordnung, je nach Verfügbarkeit der Impftermine von dem für Sie zuständigen Impfzentrum per SMS oder E-Mail (ggf. auch telefonisch) zur persönlichen Terminbuchung eingeladen. Die Vergabe der Impftermine orientiert sich an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe. So wird sichergestellt, dass immer die besonders gefährdeten Menschen zuerst geimpft werden.

Kann ich ohne eine Termin vorbeikommen?

Nein. Bevor Sie sich impfen lassen können, ist eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung (entweder telefonisch oder online) notwendig. Da zu Beginn der Impfungen noch nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen werden, um die gesamte Bevölkerung zu impfen, wird eine Reihenfolge der zu impfenden Personen festgelegt. Diese Reihenfolge erfolgt in Abstimmung mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Wie läuft die Impfung im Impfzentrum ab?

Bitte kommen Sie pünktlich (zeitnah, nicht überpünktlich) zu Ihrem Termin. Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.

Dokumente

Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI herunterladen:

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (mit mRNA-Impfstoffen)

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (mit Vektor-Impfstoff)

Hinweise zur Impfaufklärung

Hinweise zur Corona-Schutzimpfung

Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern

Wann sollte ich zu meiner Impfung vor Ort sein?

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Impfung zu gewährleisten, bitten wir Sie möglichst pünktlich, d.h. zeitnah, jedoch auch nicht überpünktlich, d.h. zu früh, zu ihrem Termin zu erscheinen. Zur Minimierung des Infektionsrisikos stehen im Impfzentrum keine Warte- und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

Was muss ich zu meinem Impftermin mitbringen?

Bringen Sie zu ihrem Termin im Impfzentrum bitte Ihre Krankenversicherungskarte sowie einen Lichtbildausweis mit.

Neben der Terminbestätigung sollte der Impfausweis, falls vorhanden, zu der Impfung mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden.

Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.

Wer wird zuerst geimpft? Gibt es eine Reihenfolge?

Aus infektionshygienischen Gründen sowie zur Vermeidung unnötigen Zeitaufwands beziehungsweise längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zu einer zu priorisierenden Personengruppe gehören und daher auch keinen Termin zur Impfung haben, von einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe.

Der Impfstoff reicht allerdings zu Beginn nicht für alle – wir wollen daher die besonders gefährdeten Menschen zuerst schützen. Menschen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs hoch ist sowie Menschen mit einer hohen Ansteckungsgefahr aus beruflichen Gründen sollen auf freiwilliger Basis zuerst geimpft werden.

In einem zweiten Schritt soll die Impfung der gesamten bayerischen Bevölkerung offen stehen.

Grundlage für die Reihenfolge ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Danach soll die Impfung zunächst Personen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung von medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.

Die Empfehlung der STIKO ist abrufbar unter www.rki.de/covid-19-impfempfehlung.

Eine Impfpflicht wird es nicht geben.

Erhalten alle über 80-jährigen einen Brief, der Sie zur Impfung einlädt?

Ja.  Alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Coburg erhalten einen Brief.

Stadt Coburg

Die Stadt Coburg hat Ende KW1, der Landkreis Anfang KW2 2021 eine Impfeinladung an alle über 80-Jährigen verschickt. In dem Schreiben der Stadt Coburg, dass von Oberbürgermeister Dominik Sauerteig, dem 3. Bürgermeister, Thomas Nowak, und dem Leiter des Impfzentrums, Martin Stingl, unterzeichnet ist, wird darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Impfzentrum für Stadt und Landkreis Coburg in Witzmannsberg vom Freistaat leider viel weniger Impfstoff erhalten, als verimpft werden könnte. Das führe zu einem Stau bei den Anmeldungen und zu Verärgerung bei den Impfwilligen, die die Stadt angesichts der Erwartungen, die seitens Bund und Freistaat geweckt wurden, sehr gut nachvollziehen könne.

Gemäß der Vorgabe werden zunächst Impfungen in den stark gefährdeten Alten- und Pflegeheimen, für Klinikpersonal und direkt für Über-80-Jährige angeboten. Natürlich geht das nicht auf einmal, sondern wegen des Mangels an Impfstoff nur nach und nach. Die Hotline ist dadurch oftmals nicht direkt erreichbar, da viel zu viele Anfragen für viel zu wenig mögliche Impfungen eingehen. Ein Ausbau der Hotline, damit Anrufer nicht ständig in der Warteschleife hängen bleiben, wird gerade versucht.

Alle Impfwilligen bittet Oberbürgermeister Sauerteig noch um etwas Geduld: „Jeder, der eine Impfung haben möchte, bekommt auch sicher eine. Das kann aber für die ersten Impfgruppen leider noch einige Wochen dauern. Wir würden das gern schneller erledigen, allerdings wird uns der Impfstoff vom Freistaat zugeteilt und wir haben keine eigene Möglichkeit, die Menge zu erhöhen.“

Muster des an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coburg versandten Schreibens

Landkreis Coburg

Auch über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis erhalten dieser Tage Post und werden über das Verfahren zur Terminvereinbarung informiert: Dem Brief liegt ein Meldebogen bei, auf dem die angeschriebenen Personen angeben können, dass sie gerne einen Impftermin hätten und sich so zumindest vormerken lassen können. Der ausgefüllte Meldebogen kann anschließend bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in den Briefkasten geworfen oder per Post oder auch E-Mail (anmeldung-impfzentrum@landkreis-coburg.de) dorthin geschickt werden. Ebenso ist es möglich, den Meldebogen direkt online auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis sich auch über das Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.impfzentren.bayern für einen Impftermin vormerken lassen. Im zweiten Schritt erfolgt dann die telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung. Dies kann bedauerlicherweise mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Denn nach wie vor kann die Terminvergabe nur in Abhängigkeit der jeweils verfügbaren Impfstoffmenge erfolgen. Das heißt, es braucht leider weiterhin etwas Geduld: Es können natürlich nicht alle gleichzeitig geimpft werden. Aber jeder, der sich impfen lassen möchte, kommt auch dran – der Reihe nach.

Wie erfahre ich, wann ich mich impfen lassen darf?

Aus infektionshygienischen Gründen sowie zur Vermeidung unnötigen Zeitaufwands beziehungsweise längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zu einer zu priorisierenden Personengruppe gehören und daher auch keinen Termin zur Impfung haben, von einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe.

Mobile Impfteams

Jeder zweite coronabedingte Todesfall in Deutschland wird gegenwärtig bei den über 80-Jährigen verzeichnet. Diese leben sehr häufig in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Es versteht sich von selbst, dass diese besonders betroffenen Personen deshalb vordringlich vor dieser Krankheit geschützt werden müssen. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes sieht dies mit einer höchsten Priorität für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal solcher Einrichtungen ebenfalls vor. Bayern hat deshalb schon frühzeitig, gemeinsam mit den regionalen und überregionalen Trägern solcher Einrichtungen, intensive Vorbereitungen für einen Impfbeginn getroffen.

Diese Planungen betreffen vorwiegend organisatorische und logistische Fragestellungen, aber auch eine zielgruppenorientierte Information der Impfberechtigten. Angesichts der Tatsache, dass viele dieser Einrichtungen bereits hervorragend selbstorganisiert sind, wird das überwiegende Impfangebot mit Mobilen Impfteams direkt vor Ort stattfinden. Die Information der Impfberechtigten in den Einrichtungen erfolgt durch die Einrichtung selbst.

Vorherige Terminvereinbarung

Aktuell ist eine Terminvereinbarung telefonisch beim jeweiligen Impfzentrum oder online über die zentrale Impfregistrierung des Freistaates möglich. Eine telefonische Kontaktaufnahme für den Personenkreis mit höchster Priorisierung kann entweder direkt über die Telefonnummer des Impfzentrums (für Stadt und Landkreis Coburg: 09561/733-4730) oder über die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) erfolgen. Anrufer werden bei Anruf des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in das jew. für Sie zuständige Impfzentrum zur Registrierung weitergeleitet.

Persönliches Einladungsschreiben

Zur Information der über 80-Jährigen über die Impfmöglichkeiten, Terminvergabe und Ort der Impfzentren ist zusätzlich ein Einladungsschreiben vorgesehen. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht.

Die Stadt Coburg hat ein entsprechendes Schreiben an alle über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger bereits versandt.

Minderjährige oder betreute Personen

Das ärztliche Impfgespräch erfolgt grundsätzlich vor einer Impfung. Dieses individuell persönliche Beratungsgespräch beinhaltet eine Aufklärung über die zu verhütende Krankheit sowie die Impfung selbst. Bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Personen nimmt stets auch der gesetzliche Vertreter an diesem Gespräch teil. Eine Impfung kann ausschließlich nach einer wirksamen Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters erfolgen.

Was sollte ich über die Coronavirus-Schutzimpfung wissen?

Dokumente

Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI herunterladen:

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (mit mRNA-Impfstoffen)

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (mit Vektor-Impfstoff)

Hinweise zur Impfaufklärung

Hinweise zur Corona-Schutzimpfung

Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern

Ist die Impfung kostenfrei?

Ja. Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.

Wie sieht die Impfpriorisierung im Detail aus?

Die Coronavirus-Impfverordnung sieht im Wesentliche die folgende Priorisierung hinsichtlich der Impfung vor:

Gruppe 1 – Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht – insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im  Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren  oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

Ist das Impfzentrum auch über den ÖPNV erreichbar?

Ab Montag, den 11. Januar 2021 weitet die SÜC ihr Busangebot zum Impfzentrum im Ahorn-Witzmannsberg aus. Montags bis freitags werden Zusatzfahrten der Linie 4 angeboten. Abfahrt ab Theaterplatz in Coburg ist dann immer 5 Minuten vor halb und 5 vor der ganzen Stunde, also xx:25 und xx:55 Uhr. Während der Öffnungszeiten wird das Impfzentrum von den Bussen der Linie 4 direkt angefahren. Am Impfzentrum gibt es nur eine Haltestelle, die sowohl für den Aus- als auch Einstieg zu nutzen ist.

Die Abfahrtszeiten an den anderen Haltestellen können Sie dem Fahrplan entnehmen:

Fahrplan der Linie 4 mit Zusatzfahrten zum Impfzentrum

Ist die Impfung freiwillig? Gibt es eine Impfpflicht?

Nein. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung, die seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule vorgewiesen werden muss.

Werden die Fahrtkosten zum Impfzentrum von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Für mobilitätsbeeinträchtigte gesetzlich Versicherte, die nach § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für Behandlungen aus zwingenden medizinischen Gründen haben, gilt dieser grundsätzlich auch für eine Impfung im nächstgelegenen Impfzentrum. Fragen Sie zur Sicherheit jedoch zunächst bei Ihrer jew. Krankenkasse, ob die Kosten im jew. Fall übernommen werden. Sollte ein Taxi oder ein höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, sollten Sie zwecks Verordnung einer Krankenbeförderung zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin Rücksprache halten.

Wenn eine Impfung ortsnah, am ständigen Aufenthaltsort der mobilitätsbeeinträchtigten Person, bpsw. durch ein mobiles Impfteam verabreicht wird, besteht hingegen i.d.R. kein Anspruch auf Erstattung.

Gelten die Corona-Maßnahmen (Ausgangsbeschränken, ...) noch für mich, wenn ich geimpft bin?

Ja. Denn auch, wenn man sich nach einer Impfung in der Regel nicht mehr selbst mit dieser Krankheit infizieren kann, gilt weiterhin, durch eigene Hygienemaßnahmen vor allem auch gefährdete Gruppen in der Bevölkerung zu schützen, die aus verschiedenen Gründen (noch) nicht selbst geimpft werden können. Neben Impfungen sind ergänzende Hygienemaßnahmen ein wichtiger Baustein des persönlichen Infektionsschutzes. Geeignete Hygienemaßnahmen können die Verbreitung von vielen Krankheitserregern effektiv verringern.

Wird noch Personal (m/w/d) für das Impfzentrum gesucht?

Sie sind an eine Stelle im Impfzentrum Coburg interessiert?

Interessenten (m/w/d) aus dem Bereich nichtärztliches Personal wenden sich bitte an das

Landratsamt Coburg
Personal und Organisation
Lauterer Straße 60
96450 Coburg

landratsamt@landkreis-coburg.de

Ärzte (m/w/d) wenden sich bitte an die

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Oberfranken
Brandenburger Straße 4
95448 Bayreuth

www.kvb.de/ueber-uns/kontakt/oberfranken/

Besteht darüber hinaus ein AstraZeneca-Impfangebot für über 60-Jährige?

Kurzfristig besteht für alle über 60-Jährigen in Stadt und Landkreis Coburg die Möglichkeit, sich für eine Impfung aus einem Sonderkontingent AstraZeneca anzumelden. Die Impfungen werden im Zeitraum vom 14. – 18. April durchgeführt.

Eine Anmeldung mit anschließender fester Terminvergabe ist zwingend notwendig. Unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer sind Meldungen unter der Mailadresse astraimpfung@landkreis-coburg.de ab sofort möglich.

Zusätzlich muss, soweit noch nicht geschehen, Ihre Online-Registrierung im Bayerischen Impfportal BayIMCO erfolgen. Nach Maileingang erhalten Sie einen Anruf zur Terminvereinbarung, solange freie Termine vorhanden sind.

Alternativ kann eine telefonische Terminvereinbarung – ausschließlich für diese Sonder-Impfung mit AstraZeneca – ab Montag, 12. April, jeweils von 8 bis 18 Uhr über die Impfzentrums-Hotline 09561/733-4730 erfolgen.

Anmeldung

Bevor Sie sich im COVID-19-Impfzentrum impfen lassen können, ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Online-Impfregistrierung

Telefonische Anmeldung:
09561/733-4730

Anfahrt

Ehemaliges Freizeitzentrum,
zuletzt Kulturzentrum
Badstraße 20a
96482 Ahorn-Witzmannsberg

Öffnungszeiten

Montags – Sonntags
8:00 bis 18:00 Uhr
Impfungen im Impfzentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Impfung zu gewährleisten, bitten wir Sie möglichst pünktlich, d.h. zeitnah, jedoch auch nicht überpünktlich, d.h. zu früh, zu ihrem Termin zu erscheinen. Zur Minimierung des Infektionsrisikos stehen im Impfzentrum keine Warte- und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

Mit dem Auto

Folgen Sie ab der B303 der Beschilderung. Parkplätze befinden sich direkt am Impfzentrum und sind ausgeschildert. Bitte halten Sie sich vor Ort, insb. in Wohngebieten, an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahren Sie besonders vorsichtig.

Mit dem ÖPNV

SÜC-Busline 4
Witzmannsberg, Waldstraße/Impfzentrum

So läuft Ihr Besuch im Impfzentrum ab…

 
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1. Anmeldung für einen Termin

Bitte betreten Sie das Impfzentrum nur nach vorheriger Anmeldung. Die Terminvergabe erfolgt online oder falls Sie keinen Internetzugang haben, telefonisch unter 09561/733-4730. Die Termine zur Impfung werden je nach Verfügbarkeit an die entsprechend priorisierten Personengruppen vergeben.

2. Empfang und Anmeldung

Bitte kommen Sie möglichst pünktlich (zeitnah, aber nicht überpünktlich) und bringen Sie neben der Terminbestätigung zur Impfung (falls vorhanden) Ihren Impfausweis mit. Auch wichtige Unterlagen zu Ihrer Gesundheit, wie zum Beispiel ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste, sollten Sie dabei haben. Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die persönlichen Daten ab.

Dabei müssen Sie unter anderem einen Aufklärungsbogen ausfüllen.

3. Gespräch mit dem Arzt

Der Arzt bespricht mit Ihnen Ihre medizinische Vorgeschichte und informiert Sie ausführlich über die Impfung. Der Arzt nimmt sich für das persönliche Gespräch ausführlich Zeit.

4. Impfung

Nachdem Sie die Einverständniserklärung unterzeichnet haben, werden Sie geimpft. Zur medizinischen Überwachung verbringen Sie noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum.

5. Heimreise

Im Anschluss an die Impfung und nach Ablauf der Beobachtungszeit dürfen Sie Ihre Heimreise antreten.

COVID-19-Testzentrum
für Stadt und Landkreis Coburg

Parkplatz HUK-COBURG arena
Oudenaarder Straße 1
96450 Coburg

Öffnungszeiten
Montags – Freitags: 8:00 – 10:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

www.coburg.de/testzentrum

COVID-19-Impfzentrum
für Stadt und Landkreis Coburg

ehemaliges Freizeitzentrum,
zuletzt Kulturzentrum
Badstraße 20a
96482 Ahorn-Witzmannsberg

Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Anmeldung

www.coburg.de/impfzentrum

© Stadt und Landkreis Coburg
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